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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Schwäbisch Gmünd ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.nachrichten-gd.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Bereitstellung von Inhalten in Deutscher Gebärdensprache ist noch nicht vollständig umgesetzt. Für die Erklärung zur Barrierefreiheit sowie zentrale Informationsinhalte liegen derzeit noch keine Videos in Deutscher Gebärdensprache vor. Diese werden erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt.
  • Inhalte in Leichter Sprache sind derzeit noch nicht für alle wesentlichen Informationen verfügbar. Die Erstellung und Veröffentlichung entsprechender Texte ist in Arbeit und wird schrittweise umgesetzt.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Als alternative Zugänge zu den bereitgestellten Informationen bieten wir auf Anfrage telefonische Auskünfte oder die Bereitstellung einzelner Inhalte in barrierearmer Form per E-Mail an.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.12.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 09.12.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf den oben genannten Webseiten auf Inhalte gestoßen, die schwer zugänglich sind oder die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen?

Dann melden Sie sich gerne bei uns:

Amt für Medien und Kommunikation
Markus Herrmann Pressesprecher
Haus Rettenmayr, Marktplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd

Telefon: ++49 - (0) 7171 / 603 – 1313
Telefax: ++49 - (0) 7171 / 603 - 1399

presse@schwaebisch-gmuend.de

Für Ihre Rückmeldung schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.