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Abgabe des Fragebogens zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels

Portrait von Ute Meinke

Geschrieben von:
Ute Meinke

Die Stadt Schwäbisch Gmünd erstellt aktuell zusammen mit den Kommunen, Lorch, Mutlangen, Waldstetten, Böbingen an der Rems, Heubach, Bartholomä, Heuchlingen, Mögglingen, Iggingen, Leinzell, Eschach, Göggingen, Schechingen und Obergröningen den qualifizierten Mietspiegel für das Jahr 2026 bis 2028. Die Befragungsunterlagen wurden an 7.000 zufällig ausgewählte Haushalte am 23. Juli diesen Jahres verschickt. 

Leider fehlen bis zum heutigen Tage noch zahlreiche Rückmeldungen. Ohne eine ausreichende Datengrundlage ist die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels nicht sinnvoll möglich. Die Befragungsunterlagen sollten bis zum 31. August 2026 abgegeben werden. Hierzu haben sie die Möglichkeit den Fragebogen online oder in Papierform an das mit der Erstellung beauftragte EMA-Institut zurück zu senden unter: EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Im Gewerbepark C 25, 93059 Regensburg oder per E-Mail: voss@ema-institut.de

Wichtiger Hinweis 
Antworten zu Mietspiegelbefragungen sind per Gesetz verpflichtend (Mietspiegelreformgesetz). Eine Nichtbeantwortung kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die beteiligten Städte und Gemeinden bedanken sich für die Mitwirkung und Unterstützung.

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